MAGURA gewährt für den ERSTKÄUFER einer MAGURA Bremse, montiert als Erstausstattung auf einem Fahrrad oder als Nachrüstteil beim Handel erworben, auf
- Bremsgriff
- Bremszylinder bzw.
- Bremszange
eine - im Rahmen der von Magura genannten Bedingungen - fünfjährige Garantie!
Diese Zusatz-Garantie gilt NICHT, wenn die Bremse aus folgenden Gründen beschädigt wurde:
- Unsachgemässe Benutzung oder Beschädigung durch Sturz.
- Verwendung der Bremse mit Teilen von anderen Herstellern.
- Veränderung der Oberfläche der Bremse durch Lackieren o.ä.
- Jegliche Versuche, Bremsgriff und/oder -zange komplett zu zerlegen.
- Veränderungen an der Bremse
- Unsachgemässe Wartung
- Transportschäden und -verlust.
Magura weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitung eines Garantiefalls nur mit beigelegter Kaufquittung des Händlers erfolgt. In Deutschland oder Österreich wohnende Kunden können einen Garantiefall auch direkt an:
MAGURA Bike Parts GmbH & Co. KG
Serviceabteilung
Eckisstr. 6
D-72574 Bad Urach
schicken.
- Bremsgriff
- Bremszylinder bzw.
- Bremszange
eine - im Rahmen der von Magura genannten Bedingungen - fünfjährige Garantie!
Diese Zusatz-Garantie gilt NICHT, wenn die Bremse aus folgenden Gründen beschädigt wurde:
- Unsachgemässe Benutzung oder Beschädigung durch Sturz.
- Verwendung der Bremse mit Teilen von anderen Herstellern.
- Veränderung der Oberfläche der Bremse durch Lackieren o.ä.
- Jegliche Versuche, Bremsgriff und/oder -zange komplett zu zerlegen.
- Veränderungen an der Bremse
- Unsachgemässe Wartung
- Transportschäden und -verlust.
Magura weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitung eines Garantiefalls nur mit beigelegter Kaufquittung des Händlers erfolgt. In Deutschland oder Österreich wohnende Kunden können einen Garantiefall auch direkt an:
MAGURA Bike Parts GmbH & Co. KG
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Eckisstr. 6
D-72574 Bad Urach
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